Garantiebestimmungen

Garantiebestimmungen für Betten und Matratzen der Marken Swissform.Bedroom und Schlossatelier
(Gültig ab dem 23.01.2025)

  1. Geltungsbereich der Garantie

Die nachfolgenden Garantiebestimmungen gelten ausschließlich für Betten und Matratzen der Marken Swissform.BedroomSertaKingKoil (im Folgenden als Swissform-Produkte bezeichnet) sowie Schlossatelier.

  1. Garantiedauer

Schlossatelier-Produkte:

  • 10 Jahre Bring-In-Garantie auf Betten und Matratzen.
  • Für elektronische Komponenten (z. B. Motoren bei elektrisch verstellbaren Betten) gilt eine 2-jährige Garantie.

Swissform-Produkte (Swissform.Bedroom, Serta, KingKoil):

  • 5 Jahre Bring-In-Garantie auf Matratzen und Betten.
  • Für elektronische Komponenten (z. B. Motoren bei elektrisch verstellbaren Betten) gilt ebenfalls eine 2-jährige Garantie.
  1. Garantieumfang und Abwicklung

Abgedeckte Mängel:

Die Garantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler ab, die bei normalem und sachgemäßem Gebrauch auftreten. Sie beinhaltet die Reparatur oder den Austausch defekter Teile, sofern ein Garantiefall vorliegt.

Um die Garantie geltend zu machen, benötigen Sie:

  1. Den Original-Kaufbeleg mit Kauf- oder Lieferdatum.
  2. Eine Schadensmeldung innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung des Mangels.

Pro-Rata-Regelung (nur für Schlossatelier):

Ab dem 24. Monat nach dem Kaufdatum oder Lieferdatum wird bei Reparaturen oder Austausch ein Kundenselbstbehalt erhoben. Dieser erhöht sich pro Jahr gemäß folgender Staffelung:

1. Jahr0%
2. Jahr0%
3. Jahr20%
4. Jahr30%
5. Jahr40%
6. Jahr50%
7. Jahr60%
8. Jahr70%
9. Jahr80%
10. Jahr90%

Pro-Rata-Regelung (nur für Swissform):

Ab dem 24. Monat nach dem Kaufdatum oder Lieferdatum wird bei Reparaturen oder Austausch ein Kundenselbstbehalt erhoben. Dieser erhöht sich pro Jahr gemäß folgender Staffelung:

1. Jahr0%
2. Jahr0%
3. Jahr30%
4. Jahr60%
5. Jahr90%
  1. Garantieausschlüsse

Die Garantie gilt nicht bei:

  • Normalem Verschleiß, wie z. B. der natürlichen Abnutzung der Matratze (Einkerbungen bis 20 mm sind normal).
  • Unsachgemäßer Handhabung, Lagerung oder Pflege entgegen den Pflegehinweisen.
  • Schäden durch Unfälle, Schläge, äußere Einflüsse oder falsche Nutzung.
  • Schäden durch Fremdeingriffe oder Modifikationen ohne schriftliche Zustimmung.
  • Verwendung außerhalb des privaten Bereichs.
  • Maßtoleranzen der Matratze von ±20 mm (Länge, Breite, Höhe).
  • Natürlichen Eigenschaften von Materialien wie Leder, Holz oder Naturpolsterungen.
  1. Reparatur oder Austausch

Nach Prüfung der Schadensmeldung entscheidet die Swissform Group AG:

  • Reparatur: Der Schaden wird fachgerecht behoben.
  • Austausch: Sollte das Produkt nicht mehr verfügbar sein, wird ein vergleichbares Ersatzprodukt angeboten.

Die Kosten für die Reparatur oder den Austausch defekter Teile (inkl. Transport) werden gemäß den Garantiebedingungen übernommen.

Hinweis: Eine durchgeführte Garantieleistung verlängert die ursprüngliche Garantiezeit nicht.

  1. Besondere Bedingungen für Matratzen

Schlossatelier Sleeptest-Service:

  • Für Schlossatelier-Matratzen bieten wir einen 6-monatigen Anpass- oder Austauschservice. Innerhalb von 30–180 Tagen nach Lieferung können Sie den Härtegrad der Matratze ändern oder sie gegen eine andere Matratze austauschen.
  • Preisdifferenzen zwischen den Produkten werden verrechnet. Eine Rückgabe der Matratze und Erstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
  •  
  • Selbstbehalte:
    • CHF 590.– für Einzelmatratzen bis 120 cm Breite.
    • CHF 790.– für Doppelmatratzen ab 140 cm Breite.
  • Allfällige Liefer- und Abholkosten fallen zu Lasten des Kunden und betragen in der Region Zürich ca. CHF 520.–.
  • Voraussetzung ist die Vorlage des Original-Kaufbelegs.

Hinweis: In seltenen Fällen kann die Matratze leichte Nahtspuren aufweisen, da sie in der Manufaktur geöffnet und wieder verschlossen wird. Dies stellt keinen Mangel dar.

Ausschlüsse:

  • Der Austausch von zwei Einzelmatratzen zu einer durchgehenden Matratze fällt nicht unter den Service.
  • Dieser Service gilt nur für Matratzen, die im Land des ursprünglichen Kaufs verbleiben.

Swissform, Serta und KingKoil Probeschlaf-Service:

  • Für Matratzen der Marken Swissform.BedroomSerta und KingKoil bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Matratze bis zu 50 Tage lang zu testen. Sollte die Matratze nicht Ihren Erwartungen entsprechen, können Sie diese einmalig gegen eine andere Matratze aus unserem Sortiment austauschen.
  • Preisdifferenzen zwischen den Produkten werden verrechnet. Eine Rückgabe der Matratze und Erstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
  • Dieser Service kann nur unter Vorlage des Original-Kaufbelegs in Anspruch genommen werden.
  1. Kontakt für Garantiefälle

Bitte wenden Sie sich im Falle eines Garantiefalls an das Geschäft, bei dem Sie das Produkt erworben haben, oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice direkt:

Swissform Group AG
welcome@swissform-group.ch

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